impfen

Individuelle Impfberatung

Die öffentlichen Impfempfehlungen gelten als „medizinischer Standard“. Jeder Arzt muss sie kommunizieren und die entsprechenden Impfungen anbieten. Bei Abweichung begibt er sich in eine juristische Gefahrenzone: Er kann haftbar gemacht werden für Krankheiten, die wegen unterlassener Impfungen auftreten.

 

Die meisten Ärzte bieten auf Grund dieser rechtlichen Situation keine Alternativen zum offiziellen Impfplan an. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Impfberatung nur, wenn anschließend auch tatsächlich geimpft wird, und geben den Ärzten mehr Geld, wenn sie mehr impfen.

 

Bei der Impfentscheidung sollten Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, sondern in Ruhe zu einer informierten Entscheidung kommen. Im Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte, die am 19. Oktober 2005 einstimmig von der UNESCO-Generalkonferenz angenommen wurde, heißt es: „Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen“.

 

Sie sollten Ihr Kind nur imp­fen lassen, wenn Sie es für stabil genug halten. Insbesondere sollte das Kind körperlich wei­t­gehend gesund sein (Appetit, Energie und Stimmung normal) und kei­nem aktuellen Stress (z.B. größere Reise oder Sportwettkampf am Impftag) unterliegen. Ein abklingender Luftwegsinfekt ist kein Impfhindernis.

 

Für so genannte „homöopathische Impfun­gen“ gibt es keinen Wirksamkeitsbeleg.

 

Tipps für die Impfentscheidung finden Sie hier auf der Website der Ärzte für individuelle Impfentscheidung.

 

Von meinem Vorgänger gibt es zum Thema Impfen drei Bücher beim Droemer-Knaur Verlag: